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   VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98   

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https://dejure.org/2002,35305
VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98 (https://dejure.org/2002,35305)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2002 - 29 A 164.98 (https://dejure.org/2002,35305)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 29 A 164.98 (https://dejure.org/2002,35305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei Verlassen der DDR ohne Beachtung der polizeilichen Meldevorschriften zurückgelassenem Gebäudeeigentum durch den staatlichen Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schädigungstatbestand; Gebäudeeigentum; Nutzungsrecht; Veräußerung durch staatlichen Verwalter nach Verlassen der DDR; Verlustrisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 m.w.N.).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (st. Rspr., Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10).

    Da sich in solchen Veräußerungen nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklichte, werden sie durch die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 Vertag Nr. 114 für § 10 Verteidigungsgesetz der DDR vom 20. September 1961; ebenso für eine Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 ; für die Abwendung einer drohenden Enteignung nach dem Aufbaugesetz, BVerwG, Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Denn in diesen Fällen beruhte die Veräußerung auf der prinzipiellen rechtlichen Unbeständigkeit der Erbengemeinschaft (vgl. § 2042 Abs. 1 BGB, § 423 Abs. 1 DDR-ZGB) und dem entsprechenden Willen der Miterben, sich hinsichtlich des Grundstücks durch dessen Veräußerung und die nachfolgende Aufteilung des Veräußerungserlöses auseinander zu setzen; sie kann daher weder insgesamt noch teilweise dem staatlichen Verwalter als eigene (Unrechts-) Handlung zugerechnet werden (Urteil vom 24. Juni 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 ).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Da sich in solchen Veräußerungen nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklichte, werden sie durch die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 Vertag Nr. 114 für § 10 Verteidigungsgesetz der DDR vom 20. September 1961; ebenso für eine Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 ; für die Abwendung einer drohenden Enteignung nach dem Aufbaugesetz, BVerwG, Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird durch folgende Kontrollüberlegung bestätigt: Wäre die Klägerin legal ausgereist, hätte das Verlangen staatlicher Stellen, das Gebäude anläßlich der Ausreise zu veräußern, keine zur Rückübertragung des Vermögenswertes führende unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG dargestellt, weil das Veräußerungsverlangen nach § 3 Abs. 1 NRG, § 288 Abs. 1 ZGB und § 6 NRG gerechtfertigt gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 7 C 38/95 - BVerwGE 102, 53).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch den staatlichen Verwalter zur Erfüllung einer Altenteilsverpflichtung keine schädigende Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG darstellt (Urteil vom 28. Mai 2001 -8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 Nr. 42).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Denn nach § 749 Abs. 1 BGB hat jeder Teilhaber grundsätzlich das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen (Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 150 ).
  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Da sich in solchen Veräußerungen nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklichte, werden sie durch die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 Vertag Nr. 114 für § 10 Verteidigungsgesetz der DDR vom 20. September 1961; ebenso für eine Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 ; für die Abwendung einer drohenden Enteignung nach dem Aufbaugesetz, BVerwG, Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (st. Rspr., Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 18.00

    Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG (Vermögensgesetz) bei nicht

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
    Dementsprechend stellt sich auch die Erfüllung einer Steuerforderung durch Bargeld, über das der staatliche Verwalter verfügt hat, als ein Vermögensverlust dar, der nicht auf den Entschluss des Verwalters, sonder auf andere, nicht mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung zusammenhängende Umstände zurückzuführen ist, so dass sich auch insoweit das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko nicht verwirklicht hat (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2000 - BVerwG 7 B 18.00- Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 9 ).
  • VG Dessau, 09.03.2004 - 3 A 47/03
    Damit fehlt es aber an einem eigenständigen, auf den Entzug des Gebäudeeigentums der Klägerin und ihres Ehemannes gerichteten Handeln des staatlichen Verwalters (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 29 A 164/98 -, VIZ 2003, 380, 381).
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